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Kredite mit Endfälligkeit - Tilgungsaussetzungsdarlehen als interessante Alternative

Klassische Ratenkredite zeichnen sich dadurch aus, dass der Kreditnehmer jeden Monat Tilgung und Zinsen bezahlt, entsprechend verändert sich die Restschuld kontinuierlich bis zum Ende der Laufzeit. Im Gegensatz hierzu sind bei einem Tilgungsaussetzugsdarlehen während der Laufzeit überhaupt keine Tilgungen zu leisten, daher wird auch oft von einem endfälligen Darlehen gesprochen. Der Darlehensnehmer zahlt bei dieser Variante jeden Monat (oder auch jedes Vierteljahr, Halbjahr etc.) die Zinsen auf den kompletten Finanzierungsbetrag (da sich dieser ja - wie bereits angemerkt - nicht ändert), am Ende der Laufzeit ist der Kredit dann in einer Summe vollumfassend zu tilgen.

Der klassische Anwendungsbereich dieser Darlehenssonderform ist im Bereich von Immobilienfinanzierungen wie beispielsweise dem MLP Immobilienkredit angesiedelt. Insbesondere bei vermieteten Objekten macht ein derartiges Modell Sinn, die laufenden Zinszahlungen können den Mieteinahmen als Ausgaben gegengerechnet werden. Was die Tilgung des Darlehens am Ende der Vertragslaufzeit anbetrifft so kann beispielsweise eine kapitalbildende Lebensversicherung oder auch ein zuteilungsreifer Bausparvertrag hierzu verwendet werden. An die Stelle der monatlichen Tilgungszahlungen treten also Beiträge an eine Versicherung, einen Rentenfonds, einen Bausparvertrag etc. Nicht jede Anlagemöglichkeit eignet sich in gleichem Masse als Tilgungsintrument, da der Kapitalerhalt essentiell für die Darlehenstilgung ist und chancenorientierte Anlageprodukte daher sehr problematisch sind. Diese Problematik ist auch vor dem Hintergrund der im Regelfall notwendigen Abtretung der Ansprüche aus dem Sparvertrag an den Finanzierungsgeber zu sehen. Eine entstehende Tilgungslücke müsste aus anderen Mitteln bewerkstelligt werden bzw. die Aufnahme eines zusätzlichen Kredits würde notwendig werden.

Ein Tilgungsaussetzungsdarlehen kann aber auch bei selbst genutztem Wohneigentum Sinn machen, beispielsweise dann wenn ein entsprechender Kapitalzuwachs mittelfristig zu erwarten ist (Erbschaft etc.). Ob sich die aufgezeigte Variante im Einzelfall rechnet hängt also massgeblich von den persönlichen Lebensumständen und der eigenen Zukunftsplanung ab. Die steuerliche Seite sollte in jedem Falle durch Hinzunahme eines Fachmannes abgeklärt werden.

 

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